Reglement

elternrat_transparent

Reglement für den Elternrat der Schule Riedholz

(Überarbeitete Version März 2018)

Die in diesem Reglement aufgeführten Bezeichnungen gelten sinngemäss für beide Geschlechter

1 Ziele

Der Elternrat

  • Fördert den Kontakt und den partnerschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen allen an der Schule Beteiligten;
  • Ist Ansprechpartner für die Eltern, Schulleitung, Lehrpersonen, Schulbehörde und Schüler;
  • Setzt sich, auch politisch, für eine Schule im Dorf ein, wobei die unterschiedliche Schulsituation der verschiedenen Dorfteile berücksichtigt wird;
  • Ist ein Diskussionsforum, in welchem Lösungen zur Unterstützung von Eltern, Schülern und Schule gesucht werden und stärkt damit das Vertrauen in die Schule Riedholz;
  • Bietet nach Möglichkeit allen an der Schule Beteiligten Unterstützung an;
  • Trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung der Schule bei;
  • Unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen.

2 Abgrenzung

Der Elternrat

  • Hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Schulbehörde, der Schulleitung oder der Lehrpersonen; Er kann aber Anregungen zu allen Themen entgegen nehmen, muss sie dann aber in die richtigen, offiziell dafür vorgesehenen Bahnen lenken;
  • Hat weder eine Aufsichtsfunktion, noch berät er über einzelne Lehrpersonen oder beurteilt deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts;
  • Ist weder für die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülern zuständig, noch verfolgt und unterstützt er Einzelinteressen;
  • Er kann Anliegen der Schule gegenüber den politischen Behörden und den Schulverbänden vertreten.

3 Allgemeine Bestimmungen

  • Der Elternrat (ER) ist politisch und konfessionell neutral;
  • Die Mitglieder des ER unterliegen der Schweigepflicht, soweit es sich um Tatsachen und Verhältnisse handelt, deren Geheimhaltung das Interesse der Schule oder der beteiligten Personen erfordert;
  • Mitglieder, welche Einzelinteressen vertreten oder die Ziele des Elternrates missachten, können auf Antrag eines Mitgliedes vom ER ausgeschlossen werden;
  • Die Änderung des Reglements bedarf eines Beschlusses des Elternrates;
  • Er informiert offen und transparent über alle seine Aktivitäten.

4 Organisation des Elternrates

4.1 Mitglieder

  • Der Elternrat setzt sich so weit möglich aus Eltern jeder Klasse (Kindergarten und Primarschule) zusammen;
  • Wählbar sind Eltern mit Kindern im Kindergarten und/oder in der Primarschule aller Dorfteile;
  • Die Mitglieder übernehmen das Amt für mindestens ein Schuljahr. Falls sich für eine Klasse niemand zur Verfügung steht, bleibt die entsprechende Klasse ohne Vertretung im ER;
  • Er besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Der Elternrat bestimmt selber die maximale Anzahl Mitglieder.

4.2 Struktur

  • Der Elternrat konstituiert sich selber und wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, bestehend aus:
    • Präsident (Planung, Sitzungsleitung)
    • Vizepräsident
    • Aktuar (Protokollführung)
    • Kassier (Führen des Kassenbuchs, jährlicher Kassenbericht)
    • Verantwortlicher social Media (Betreuung der entsprechenden Plattformen)
  • Alle Mitglieder sind stimmberechtigt;
  • Zusätzlich ist ein Vertreter der Lehrerschaft das Bindeglied zur Schule; dieser Delegierte der Schule ist nicht Mitglied des Elterrats
  • Die weiteren Strukturen und Arbeitsweisen werden vom Elternrat selber bestimmt.

4.3 Sitzungen

  • Der Elternrat trifft sich grundsätzlich monatlich;
  • Die Sitzungen werden durch den Präsidenten, bei dessen Abwesenheit durch den Vizepräsidenten einberufen und geleitet;
  • Mindestens 3 stimmberechtigte Elternratsmitglieder können die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung verlangen;
  • Die Einladung mit Traktandenliste erfolgt rechtzeitig (1 Woche) vor der Sitzung in schriftlicher Form;
  • Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist;
  • Für Beschlussfassung und Wahlen gilt das einfache Mehr;
  • Die Sitzungen des Elternrates werden protokolliert;
  • Die Delegierte der Schule erhält zur Information die Einladung und das Protokoll.

5 Aufgaben

5.1 Elternrat

Der Elternrat

  • Fördert den Kontakt der Eltern untereinander und mit den Lehrpersonen;
  • Behandelt eingebrachte Anliegen und Anträge aller an der Schule Beteiligten;
  • Bearbeitet Projektvorschläge der Eltern;
  • Hilft aktiv bei der Umsetzung von Projekten in Zusammenarbeit mit Interessierten mit;
  • Organisiert ausserschulische Projekte in eigener Verantwortung und kann der Schule gemeinsame Projekte vorschlagen;
  • Setzt bei Bedarf Projektgruppen ein und koordiniert die Projekte;
  • Organisiert und koordiniert die Information der Eltern in Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulleitung;
  • Unterstützt die Lehrpersonen auf deren Wunsch bei der Organisation und Durchführung von Klassenanlässen und koordiniert die Elternmitarbeit;
  • Verweist die Eltern bei Problemsituationen an die zuständigen Personen oder Stelle;
  • Betreibt Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Flyer, Social Media, etc.) in Absprache mit der Schulleitung.

5.2 Projektgruppen

Projektgruppen

  • Werden bei Bedarf vom Elternrat eingesetzt;
  • Mitglieder in Projektgruppen können auch Nichtmitglieder des Elternrats sein;
  • Jeder Projektgruppe gehört mindestens ein Mitglied des Elternrates an;
  • Erhalten vom Elternrat einen konkreten schriftlichen Auftrag.

5.3 Auflösung

Der Vorstand

  • Entscheidet über eine allfällige Auflösung des Elternrats;
  • Bei einer Auflösung wird ein positiver Kassenbestand der Schule Riedholz gespendet; ein negativer Saldo ist vom Vorstand vor der Auflösung glattzustellen.

6 Wahlen

  • Der Elternrat wählt seinen Vorstand selbst;
  • Bestimmungen zu den Wahlen sind im Anhang “Wahlen“ festgelegt.

7 Finanzen und Infrastruktur

  • Der Elternrat organisiert die Finanzierung seiner Aktivitäten selbst. Er verwaltet das Vermögen und bestimmt über dessen Verwendung;
  • Die Tätigkeit im Elternrat ist eine ehrenamtliche, es werden keine Sitzungsgelder oder Entschädigungen ausbezahlt;
  • Der ER organisiert sich die Räumlichkeiten für seine Tätigkeiten selber.

8 Kommunikation

Der Elternrat unterhält einen regelmässigen Informationsaustausch (Internet, Aushang, Dorfzeitung „Tannezytig“). Über Beschlüsse, Aktivitäten und Projekte werden die Eltern aller Schulkinder, die Schulleitung, die Lehrerschaft und die Behörden der Gemeinde regelmässig in geeigneter Form informiert. Flyer werden durch die Schulleitung/Lehrpersonen verteilt oder in begründeten Ausnahmefällen durch die Schulverwaltung verschickt.

9 Schlussbemerkung und Inkraftsetzung

Das vorliegende Reglement wurde von einer Arbeitsgruppe des Elternrats im März 2010 erstellt und im März 2018 übearbeitet. Seine Zweckmässigkeit ist durch den Elternrat periodisch oder bei Bedarf zu überprüfen.

Beschluss des Elternrates Riedholz vom 23.04.2018.

10 Anhang „Wahlen“

10.1 Nomination und Wahl in den Elternrat

Eltern, die sich für eine Mitwirkung im Elternrat zur Verfügung stellen, können sich über jedes Mitglied des Elternrates melden. Vor der Wahl und der Aufnahme in den Elternrat, stellen sich die Kandidaten kurz vor und stehen für Fragen zur Verfügung.

10.2 Stimmrecht und Wählbarkeit in den Vorstand

Alle Mitglieder des Elternrats sind aktiv und passiv wahlberechtigt. Lehrpersonen und Schulleitung der Schule Riedholz sind nicht in den Vorstand des Elternrats wählbar.

10.3 Terminierung

Die Wahlen finden jeweils bei Bedarf, d.h. beim Entstehen einer Vakanz statt.

10.4 Einladung

Die Einladung zu den bevorstehenden Wahlen muss in der Sitzungseinladung traktandiert werden.

10.5 Aufsicht, Leitung

Der Präsident leitet die Wahl. Er kann diese an ein anderes Mitglied des Vorstandes delegieren.

10.6 Wahlen

Es gilt die einfache Mehrheit.